KYC im Handel
Wenn Überweisungen und Transaktionen kontaktlos stattfinden, Geschäftsbeziehungen über das Internet eingegangen werden und Handel größtenteils digital erfolgt, steigt auch das Risiko an Betrug. Damit Ihr Unternehmen jedoch nicht Opfer von Geldwäsche oder Korruption wird, sollten Sie die Identität Ihrer Kundschaft regelmäßig überprüfen.
Wie das funktioniert? Mithilfe eines KYC Checks. Gerade im Handel ist es wichtig, ausschließlich vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen einzugehen und mögliche Verluste vorzubeugen.
Welche Bedeutung KYC im Handel hat und welche Vorschriften Sie bei der Identitätsüberprüfung Ihrer Kundschaft beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was ist KYC?
KYC ist die Abkürzung für „Know your customer“ und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Kenne deinen Kunden“. Unter einen KYC-Check fallen sämtliche Methoden und Prozesse, die von einem Unternehmen eingesetzt werden, um die Identität der Kundschaft gemäß der rechtlichen Anforderungen und aktuellen Gesetzen sowie Vorschriften zu überprüfen.
Durchgeführt werden KYC-Checks zumeist bei der Registrierung von Neukunden und vor bzw. während eines Geschäftsabschlusses. Sie dienen dazu, zu überprüfen, ob ein Kunde wirklich die Person ist, für die er sich ausgibt und ermöglichen dann dank positiver Identifikation den Zugang zu den benötigten Dienstleistungen oder Produkten.
KYC im digitalen Handel
Der Handel hat sich mit der Weiterentwicklung der Digitalisierung, aber auch besonders in den vergangenen Jahren durch die Pandemie, immer mehr ins Internet verlagert. Online-Shopping, Online-Banking, Online-Buchungen von Flügen und Urlauben und vieles mehr bereichern unseren Alltag.
Diese Entwicklung zwingt Unternehmen jedoch dazu, KYC-Prozesse digital zu etablieren und sie nicht, wie zuvor, persönlich vor Ort durchzuführen. KYC-Prozesse, die digital und somit remote ablaufen, werden als eKYC (electronic Know Your Customer) Prozesse bezeichnet.
Damit KYC-Prozesse durchgeführt werden können, benötigt Ihr Unternehmen KYC-Protokolle gemäß der gesetzlichen KYC-Anforderungen.
Dazu gehören:
- eine rechtskonforme Software zur Identitätsprüfung
- ein Due-Diligence-Programm für die Kundschaft
- die kontinuierliche Überwachung der Daten und Kundenaktivitäten
Wer muss einen KYC-Check durchführen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, egal welcher Art, im Rahmen des Kunden-Onboardings gesetzlich ein KYC-Verfahren durchführen. Von besonders großer Wichtigkeit ist diese Identitätsverifizierung für Banken und andere Finanzdienstleister. Jedoch ist diese auch Pflicht bei allen Transaktionen mit erhöhtem Geldwäscherisiko und betrifft somit den gesamten Handel.
Als Beispiele seien hier ein paar Branchen aufgelistet, die regelmäßig KYC-Checks durchführen:
- Immobilienmakler
- Versicherungen
- Kunsthändler
- Glücksspielanbieter
- Kryptobörsen
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Notare
Die Wichtigkeit von KYC im Handel
KYC-Verfahren dienen dem Schutz Ihres Unternehmens vor Geldwäsche, Korruption und Terrorismus. Dank der Identitätsüberprüfung vermeiden Sie das Risiko, Geschäftsbeziehungen mit Personen einzugehen, die mit den genannten Vergehen in Verbindung stehen.
Während das Bestehen einer langfristigen KYC-Partnerschaft wertvoll für das Überleben Ihres Unternehmens ist, stellt sich noch ein weiterer Vorteil für KYC im Handel heraus: Gerade bei dem Verkauf von Artikeln mit Altersbeschränkung erweist sich das Erfassen von Daten von Ausweisdokumenten als besonders wertvoll, da so das Alter der Kundin oder des Kunden kontrolliert und der Verkauf rechtlich erfolgen oder verwehrt werden kann.
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Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage des KYC-Prozesses bilden ...
- ... § 8 der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie
- ... die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
- ... die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kombination mit eIDAS
- ... die 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie
- ... das deutsche Geldwäschegesetz (GwBekErgG, GwG) auf der Grundlage von 2008
Welche Daten dabei erhoben werden dürfen und welche Anforderungen an den Prozess gestellt sind, ist je nach Branche unterschiedlich und wird in Deutschland durch die BaFin vorgegeben.

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