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     Glossar MiCA Verordnung 

    MiCA Verordnung  



    MiCA Verordnung: Einheitliche Regeln für Krypto-Assets in Europa

    Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) ist ein zentraler Baustein der Digital-Finance-Strategie der Europäischen Union. Sie wurde im Juni 2023 verabschiedet und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte in allen EU-Mitgliedsstaaten. Ziel ist es, Anleger zu schützen, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu gewährleisten.

    Damit beendet MiCA die bisherige Zersplitterung nationaler Regelungen und führt zu klaren Standards in ganz Europa.

     

    Zielsetzung der MiCA Verordnung

    Mit der MiCA-Verordnung verfolgt die EU mehrere strategische Ziele. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Verbrauchern und Anlegern, die durch klare Informationspflichten vor intransparenten oder riskanten Angeboten geschützt werden sollen. Für bestimmte Kryptowerte müssen Anbieter sogar geprüfte Whitepaper erstellen. Gleichzeitig trägt die umfassende Kryptoregulierung dazu bei, die Integrität des Marktes zu sichern: Anbieter müssen künftig organisatorische und finanzielle Mindeststandards erfüllen, wodurch Stabilität im gesamten Ökosystem gefördert wird.

    Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Rechtssicherheit. Bislang galten in jedem Mitgliedsstaat unterschiedliche Regeln für Krypto-Dienstleister, was grenzüberschreitende Geschäftsmodelle erschwerte. Mit MiCA gibt es nun verbindliche und europaweit gültige Standards. Dadurch entsteht auch eine Wettbewerbsgleichheit, da alle Marktteilnehmer denselben Anforderungen unterliegen – vom etablierten Finanzinstitut bis hin zum innovativen Krypto-Startup.

     

    Geltungsbereich der MiCA-Verordnung

    Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen. Neben klassischen Krypto-Dienstleistern wie Handelsplattformen oder Wallet-Anbietern sind auch Banken, Fonds, Versicherungen und FinTechs betroffen, sofern sie Krypto-Assets in ihr Portfolio aufnehmen.

    Erfasst werden insbesondere drei Arten von Token:

    • Utility Token, die Zugang zu einer digitalen Anwendung oder Dienstleistung gewähren (z.B. Ether oder Binance Coin).
    • Asset-Referenced Token (ARTs), die sich auf einen Korb von Vermögenswerten oder tokenisierte Wertgegenstände beziehen (z.B. tokenisierte Sammelkarten oder auf Gold basierende Tokens).
    • E-Money Token (EMTs), also Stablecoins, die an eine einzelne Fiatwährung gebunden sind (z.B. USD Coin oder Tether, die an den Dollar gebunden sind). Eine Fiatwährung ist eine staatlich ausgegebene Währung ohne materielle Deckung, deren Wert auf Vertrauen und gesetzlicher Anerkennung beruht.

    Ausdrücklich nicht in den Anwendungsbereich fallen Security Token, die weiterhin durch die MiFID II reguliert sind.

     

    Inkrafttreten und Zeitplan

    Die MiCA-Verordnung (EU 2023/1114) wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Anwendung erfolgt stufenweise: Seit dem 30. Juni 2024 gelten die Vorgaben für Asset-Referenced Token und E-Money Token, seit dem 30. Dezember 2024 sind sämtliche Regelungen in Kraft.

    Übergangsfristen bestehen nur eingeschränkt. Unternehmen, die bereits über eine nationale Lizenz verfügen. In Deutschland etwa eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) –, dürfen ihre bestehenden Dienstleistungen noch bis zum 31. Dezember 2025 fortführen. Zusätzlich können Mitgliedsstaaten eine Verlängerung bis zum 1. Juli 2026 gewähren. Spätestens dann müssen alle Anbieter eine Zulassung im Einklang mit der MiCA-Regulierung vorweisen.

    Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gilt MiCA zwar nicht unmittelbar, doch sobald sie Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen oder EU-Kunden ansprechen, unterliegen sie den MiCA-Vorgaben. Schweizer Krypto- und FinTech-Anbieter müssen ihre Prozesse daher entsprechend anpassen, um weiterhin grenzüberschreitend tätig sein zu können. Die FINMA orientiert sich in ihren Leitlinien bereits an den europäischen Standards, um eine weitgehende Kompatibilität sicherzustellen.

     

    Zentrale Anforderungen

    Die EU-Verordnung definiert eine Reihe von Pflichten für Unternehmen, die im Kryptomarkt tätig sind. Kernstück ist die Zulassungspflicht: Künftig darf kein Anbieter ohne Lizenz Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. In Deutschland ist hierfür die BaFin-Regulierung maßgebend.Iin Österreich ist die FMA zuständig.

    Darüber hinaus schreibt MiCA eine Whitepaper-Pflicht für neue Token vor. Emittenten müssen detaillierte Informationen veröffentlichen, die von den Aufsichtsbehörden geprüft werden (vgl. Artikel 7 MiCA-Verordnung). Um die Stabilität des Marktes zu gewährleisten, verlangt die Verordnung zudem Eigenkapitalreserven sowie organisatorische Strukturen, die Risiken wirksam begrenzen.

    Besondere Bedeutung haben die Anforderungen an KYC und die GWG-Prüfung. Verfahren, die nicht den Standards des Geldwäschegesetzes (GWG) entsprechen, etwa vereinfachte Modelle wie „KYC-Light“, sind künftig unzulässig. Unternehmen müssen daher auf sichere Verfahren wie AutoIdent in Kombination mit einem zweiten Faktor (Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)), die staatliche eID oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) setzen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus gibt es auf nationaler Ebene unterschiedliche Umsetzungen, welche die MiCa-Verordnung konkretisieren.

     

    Verhältnis zu anderen Regulierungen

    MiCA ist eng mit anderen europäischen Regelwerken verzahnt. Während MiFID II den Wertpapierhandel reguliert und damit auch Security Token betrifft, setzt die PSD2 Standards für Zahlungsdienste und Schnittstellen im Finanzsektor. Mit der DORA-Verordnung kommen zudem einheitliche Anforderungen an die digitale Resilienz für IT-Systemen hinzu.

    Die konkrete Umsetzung überwachen die nationalen Aufsichtsbehörden – in Deutschland die BaFin, in Österreich die FMA und in der Schweiz die FINMA, wenngleich die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in der EU müssen die Vorgaben dennoch einhalten.

     

    Konsequenzen für Finanz- und Krypto-Unternehmen

    Die MiCA-Verordnung markiert einen Wendepunkt in der Regulierung von Kryptowerten in Europa. Sie beendet die rechtliche Unsicherheit der vergangenen Jahre und etabliert einheitliche Rahmenbedingungen, die Verbraucherschutz, Marktstabilität und fairen Wettbewerb verbinden.

    Für Unternehmen bedeutet dies einerseits Investitionen in Compliance und sichere digitale Identitätsprüfungen, andererseits aber auch mehr Rechtssicherheit und die Möglichkeit, auf einem verlässlichen Fundament zu wachsen. Damit leistet die MiCA-Verordnung einen entscheidenden Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Kryptomarktes.

     

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