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    USE CASE

    GwG-konformes Kunden-Onboarding

    Von der Selbstdeklaration bis zur qualifizierten elektronischen Signatur –  Setzen Sie auf eine nahtlose Lösung für das Onboarding Ihrer Neukunden. 100 % digital und GwG-konform.

    REGULATIONS GwG-konformes Kunden-Onboarding als Basis für Ihren Vertragsabschluss

    Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Finanzintermediäre, alle Vertragspartner eindeutig zu identifizieren und die entsprechenden Dokumentations- sowie Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Zuständig für die Durchsetzung sind die nationalen Regulierungsbehörden – in der Schweiz die FINMA, in Deutschland die BaFin und in Österreich die FMA.

    Darüber hinaus verpflichtet die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) Krypto-Dienstleister europaweit zur Anwendung von GwG-konformen Identifikationsverfahren. Die MiCA-Regulierung  schreibt klare Anforderungen vor. Digitales Onboarding muss dabei stets rechtskonform, nachvollziehbar und überprüfbar sein.

    Die Einhaltung der entsprechenden nationalen regulatorischen Vorgaben ist für Finanzintermediäre von zentraler Bedeutung und wird durch ein GwG-konformes Kunden-Onboarding gewährleistet. Neben einer effizienten GwG-Prüfung ist häufig auch eine rechtsverbindliche elektronische Signatur erforderlich, beispielsweise beim Abschluss eines Vertrags, bei Kontoeröffnungen oder Kreditvergaben.

    THE CHALLENGE Herausforderungen beim GwG-konformen Kunden-Onboarding

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein digitales, GwG-konformes Kunden-Onboarding einführen möchten, müssen Sie zunächst wissen, welche Identifikationsverfahren Sie verwenden dürfen. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, wie benutzerfreundlich und gleichzeitig effizient das gewählte Verfahren ist.

    Welche Identifikationsverfahren gibt es?

    Welches Verfahren in einem Land für ein GwG-konformes Kunden-Onboarding zulässig ist, variiert stark. Ein reines Auto-Ident-Verfahren ist aber in allen Ländern nicht ausreichend.

    Die Adresse eines Kunden muss in allen drei Ländern erhoben werden, jedoch muss sie nur in der Schweiz zwingend auch verifiziert werden. Eine Adressverifizierung  ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine QES erstellt wird.

    In Deutschland und Österreich ist eine zusätzliche Adressverifizierung nur in besonderen Risikofällen oder Geschäftsbeziehungen erforderlich (Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG).

    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
    Auto-Ident (PXL Ident)
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    Allein nicht zulässig
    Allein nicht zulässig
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
    Nur in Kombi. mit eID
    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
    Auto-Ident (PXL Ident)
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    Allein nicht zulässig
    Allein nicht zulässig
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
    Nur in Kombi. mit eID
    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
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    Allein nicht zulässig
    Allein nicht zulässig
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
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    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
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    Zulässig
    Zulässig
    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
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    Allein nicht zulässig
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    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
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    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
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    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
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    Zulässig
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    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
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    Nur in Kombi. mit eID
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
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    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
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    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
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    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Person tippt auf Laptop

    Wie effizient ist das Identifikationsverfahren?

    Ein effizientes Kunden-Onboarding zeichnet sich durch Tempo, Einfachheit und Sicherheit aus. Benutzerfreundliche Lösungen ohne Medienbruch steigern die Konversionsrate, reduzieren Abbruchquoten und sorgen für ein positives Nutzererlebnis bei Ihren Endkunden.

    Wenn Sie Ihre Konversionsrate steigern und aus Interessenten loyale Kunden machen möchten, benötigen Sie ein Kunden-Onboarding, das nicht nur GwG-konform, sondern auch intuitiv und leicht durchlaufbar ist.

     

    SOLUTION GwG-konformes Kunden-Onboarding mit PXL Sign

    • End-to-End-Digitalisierung: Komplett webbasiert und ohne Videocall / Interaktion mit einem Agent
    • GwG-konform & rechtssicher: Erfüllt regulatorische Anforderungen in der Schweiz
    • Medienbruchfrei & nutzerfreundlich: Kein App-Download, keine Hürden – einfach per Link starten
    • Schnell integriert & skalierbar: Ideal für Prozesse mit hohem Volumen und B2C-Fokus

    Für welche Anwendungsfälle eignet sich PXL Sign?

    Glückliche Frau schaut auf ihr Handy

    Unsere Lösung eignet sich sowohl für PoS- als auch für Remote Onboarding und wird für folgende Bereiche eingesetzt:

    • Digitale Kontoeröffnung mit Unterschrift
    • Vertragsabschlüsse im Versicherungsbereich
    • GwG-konformes Onboarding in der Finanzbranche (Hypothekenverträge o. Kreditkartenanträge)
    • Kredit- und Leasinganträge mit direkter Willensbekundung
    • Kundenregistrierung bei digitalen Plattformen mit Signaturpflicht
    Frau Gesichtsscan

    Digitale Effizienz trifft regulatorische Sicherheit

    PXL Sign gewährleistet eine Identitätsprüfung auf Stufe QES gemäss ZertES. Damit gestalten Sie einen reibungslosen und konversionsstarken Onboarding-Prozess und erfüllen gleichzeitig die relevanten rechtlichen Vorgaben – von der KYC-/AML-Identitätsprüfung bis hin zur elektronischen Signatur. So ist Ihr digitales Onboarding kundenfreundlich, zukunftssicher und gesetzeskonform.

    Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie einfach ein GwG-konformes Kunden-Onboarding mit PXL Vision ist.

    FAQs

    Was bedeutet „GwG-konformes“ Onboarding in der Praxis?

    Ein GwG-konformes Onboarding stellt sicher, dass die Identität eines Kunden gemäss den Anforderungen des Geldwäschereigesetzes eindeutig und überprüfbar festgestellt wird, beispielsweise durch ein geeignetes Identifikationsverfahren. Dies ist besonders in regulierten Branchen wie dem Finanzwesen, der Versicherungswirtschaft oder der Immobilienbranche verpflichtend.

    Reicht eine einfache Identifikation für ein rechtssicheres Onboarding nach GwG aus?

    Nicht immer. Bei vielen Anwendungsfällen, beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder Kontoeröffnungen, wird neben der Identifikation auch eine rechtsgültige Willensbekundung benötigt. Diese kann nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vollständig digital und rechtsverbindlich abgebildet werden.

    Welche Rolle spielt die qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

    Die QES ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift, sie ist rechtlich gleichgestellt und besonders sicher. Im GwG-konformen Onboarding dient sie zur Bestätigung, dass der Kunde einer Transaktion oder einem Vertrag bewusst zustimmt.

    Für welche Unternehmen ist ein GwG-konformes Onboarding besonders relevant?

    Vor allem für Banken, FinTechs, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Immobilienverwaltungen und Telekommunikationsanbieter, also überall dort, wo es um risikobehaftete Transaktionen, Verträge oder gesetzliche Sorgfaltspflichten geht.

    Wie läuft ein GwG-konformes Kunden-Onboarding ab?

    Der Prozess beginnt mit der eindeutigen Identifizierung des Kunden, etwa per AutoIdent in Kombination mit eID, NFC oder VideoIdent. Je nach Anwendungsfall wird zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) eingesetzt. So wird sichergestellt, dass das Onboarding nicht nur GwG-konform, sondern auch rechtlich bindend und auditfähig ist.

    Welche Vorteile bietet digitales Onboarding nach GwG-Standards?

    Unternehmen profitieren von einem medienbruchfreien, schnellen und benutzerfreundlichen Prozess. Digitale GwG-konforme Onboarding-Lösungen reduzieren Abbruchquoten, steigern die Conversion Rate und erfüllen gleichzeitig alle regulatorischen Anforderungen – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

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