Glossar Altersüberprüfung
Altersüberprüfung
Altersüberprüfung beim Verkauf von Alkohol und Tabak
Die Altersüberprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Alterskontrolle beim Verkauf von Produkten mit Altersbeschränkung – insbesondere Alkohol und Tabakwaren. Sie dient dem Jugendschutz und ist sowohl im stationären Einzelhandel als auch im Onlinehandel verpflichtend umzusetzen. Die konkreten gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Land, sind aber im Kern vergleichbar.
Was ist Altersüberprüfung?
Als Altersüberprüfung wird jede Maßnahme bezeichnet, mit der sichergestellt wird, dass eine Person ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter erreicht hat, bevor sie Zugang zu altersbeschränkten Produkten erhält. Im Verkaufsprozess betrifft dies insbesondere:
- Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Spirituosen)
- Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Nikotinprodukte)
Je nach Branche und Vertriebskanal erfolgt die Altersprüfung entweder vor Ort durch das Verkaufspersonal oder digital durch technische Systeme.
Die Altersprüfung beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren ist im gesamten deutschsprachigen Raum gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl die Grundidee vergleichbar ist, unterscheiden sich die konkreten Regelungen in DACH-Raum hinsichtlich der Altersgrenzen, Zuständigkeiten und Anforderungen an den Prüfprozess. Die folgenden Abschnitte bieten einen Überblick über die jeweiligen nationalen Vorgaben.
Altersüberprüfung in der Schweiz
In der Schweiz ist die Abgabe von Alkohol und Tabak durch verschiedene Bundesgesetze geregelt, insbesondere:
- Lebensmittelgesetz (LMG)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
- Alkoholgesetz (AlkG)
Die zentralen Altersgrenzen lauten:
- Bier und Wein: ab 16 Jahren
- Spirituosen und Mischgetränke mit gebranntem Alkohol: ab 18 Jahren
- Tabakwaren: in den meisten Kantonen ab 18 Jahren
Onlinehändler sind verpflichtet, ein wirksames Altersüberprüfungsssystem einzusetzen und sicherzustellen, dass es funktioniert. Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gelten folgende Methoden als ausreichend:
- Digitale Altersprüfung im Onlineshop
- Verifizierung mittels amtlichen Ausweisdokument
- Kontrolle bei Lieferung oder Abholung durch Personal oder Logistikpartner
Nicht anerkannt werden einfache Methoden wie Geburtsdatumsfelder, Checkboxen oder Hinweise in den AGB.
Altersüberprüfung in Deutschland
In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche. Die wichtigsten Vorgaben sind:
- Abgabe von Bier, Wein und Sekt: ab 16 Jahren
- Abgabe von Spirituosen und Mischgetränken mit gebranntem Alkohol: ab 18 Jahren
- Abgabe von Tabakwaren und E-Zigaretten: ab 18 Jahren
Im stationären Handel erfolgt die Prüfung durch Sichtkontrolle des Ausweises. Im Onlinehandel ist eine digitale Altersverifikation im Bestellprozess oder bei Zustellung verpflichtend. Akzeptierte Verfahren sind z. B. die Altersprüfung über Postident, Videoident, Ausweisprüfung mit Datenabgleich oder Zustellerdienste mit Alterskontrolle.
Vereinfachte Abfragen wie Checkboxen, Geburtsdatumsfelder oder Kreditkartenzahlungen ohne Validierung reichen rechtlich nicht aus.
Altersüberprüfung in Österreich
In Österreich wird der Jugendschutz auf Ebene der Bundesländer geregelt, was zu teils unterschiedlichen Altersgrenzen führt. Generell gilt:
- Alkoholische Getränke: ab 16 oder 18 Jahren (je nach Kategorie und Bundesland)
- Tabakwaren und verwandte Produkte: ab 18 Jahren
Auch in Österreich ist im Onlinehandel eine verlässliche Alterskontrolle erforderlich. Technisch kommen ähnliche Verfahren zum Einsatz wie in Deutschland. Anbieter, die Produkte nach Österreich liefern, sind ebenfalls verpflichtet, sich an die österreichischen Altersgrenzen zu halten.
Digitale Altersverifikation im Onlinehandel
Unabhängig vom Land ist die Altersüberprüfung im E-Commerce eine Herausforderung, die technische Lösungen erfordert. Die Systeme müssen einerseits rechtssicher sein, andererseits eine reibungslose Nutzererfahrung bieten.
Lösungen wie die digitale Altersverifikation im E-Commerce oder bei Gaming- und Streaming-Plattformen setzen auf automatisierte Prüfverfahren, die Ausweisdaten und ggf. biometrische Merkmale zur Altersprüfung heranziehen – ohne Medienbruch und ohne App-Zwang.
Abgrenzung zu verwandten Verfahren
Die Altersüberprüfung fokussiert ausschließlich auf das gesetzliche Mindestalter. Sie unterscheidet sich von:
- Identitätsprüfungen, bei denen vollständige Personendaten abgeglichen werden müssen (z. B. bei KYC-Prozessen)
- Zustellerkontrollen, die erst bei Lieferung greifen und nur in Kombination mit dokumentierter Prüfung wirksam sind
- Altersabfragen ohne Verifikation, wie das Eingeben eines Geburtsdatums oder das Setzen einer Checkbox
Für eine rechtssichere Alterskontrolle im Onlinehandel genügt allein der deklaratorische Nachweis nicht. Gefordert wird eine nachvollziehbare, dokumentierte Prüfung durch technische oder persönliche Verfahren.
Digitale Altersverifikation mit PXL Vision
Für Anbieter, die altersbeschränkte Produkte wie Alkohol und Tabakwaren vertreiben, stellt sich häufig die Frage nach einer Lösung, die sowohl rechtskonform als auch anwenderfreundlich ist. Systeme zur digitalen Altersverifikation müssen zuverlässig prüfen, ob das gesetzlich geforderte Mindestalter erreicht wurde – idealerweise ohne zusätzliche Medienbrüche oder komplexe Nutzerinteraktionen.
PXL Vision bietet mit PXL Age eine browserbasierte Lösung, die ohne App funktioniert und eine Altersüberprüfung in weniger als 20 Sekunden ermöglicht. Die Lösung lässt sich flexibel in bestehende E-Commerce-Prozesse integrieren und unterstützt Dokumente aus über 165 Ländern – bei Bedarf auch mit erweiterten Sicherheitsstufen für Branchen mit besonders hohen Anforderungen.
FAQ zur Altersverifikation bei Alkohol und Tabak
Eine automatisierte Prüfung anhand amtlicher Ausweisdaten oder eine ID-Kontrolle durch geschultes Personal. Checkboxen oder Geburtsdatumsfelder reichen nicht aus.
Der Anbieter – unabhängig davon, ob er direkt verkauft oder über eine Plattform vertreibt.
Ja, insbesondere hinsichtlich der Altersgrenzen und Prüfpflichten. Die Pflicht zur funktionierenden Altersüberprüfung besteht jedoch in allen drei Ländern.