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    USE CASE

    KYC/GwG-konformes Kunden-Onboarding

    Von der Selbstdeklaration bis zur qualifizierten elektronischen Signatur –  Setzen Sie auf eine nahtlose Lösung für das Onboarding Ihrer Neukunden. 100 % digital und GwG-konform.

    REGULATIONS Rechtskonformes digitales Onboarding: Von GwG-Prüfungen bis hin zu elektronischen Signaturen

    Das GwG verpflichtet Finanzintermediäre zur eindeutigen Identifikation aller Vertragspartner sowie zur Einhaltung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten – überwacht von der FINMA (Schweiz), BaFin (Deutschland) und FMA (Österreich). MiCA überträgt vergleichbare Anforderungen auf Krypto-Dienstleister in ganz Europa, weshalb digitales Onboarding stets rechtskonform, nachvollziehbar und überprüfbar sein muss. Neben GwG-Prüfungen ist bei Vertragsabschlüssen, Kontoeröffnungen oder Kreditvergaben häufig auch eine rechtsgültige elektronische Signatur erforderlich.

    GOAL Effizientes Onboarding durch Schnelligkeit, Einfachheit und Sicherheit

    Benutzerfreundliche Lösungen ohne Medienbrüche steigern die Konversionsrate, senken Abbrüche und hinterlassen einen positiven ersten Eindruck. Wer Interessenten zu Kunden machen will, braucht einen Prozess, der intuitiv funktioniert – auf Anhieb.

     

    One shot Signature from PXL Vision NLQ2 2026

    Zuverlässige Identitätsprüfung als wichtigster Faktor

    Grundlage jedes Onboarding-Prozesses ist die Identitätsprüfung – doch die AML-konformen Anforderungen variieren je nach Land. Das Auto-Ident-Verfahren allein ist dabei nie ausreichend. Die Adresserfassung ist in allen drei Ländern Pflicht, eine Überprüfung jedoch nur in der Schweiz – außer bei der Erstellung einer QES. In Deutschland und Österreich gilt die Adressverifizierung nur bei Hochrisikofällen oder bestehenden Geschäftsbeziehungen (§ 15 GwG).

    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
    Auto-Ident (PXL Ident)
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    Allein nicht zulässig
    Allein nicht zulässig
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
    Nur in Kombi. mit eID
    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
    Auto-Ident (PXL Ident)
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    Allein nicht zulässig
    Allein nicht zulässig
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
    Nur in Kombi. mit eID
    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
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    Allein nicht zulässig
    Allein nicht zulässig
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
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    Nur in Kombi. mit eID
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    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion; Kombi. abhängig von Investitionsbedarf
    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Verfahren
    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
    MiCA (Verordnung 2023/1114 des EU Parlaments u. Rat)
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    Allein nicht zulässig
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    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC); Kombi abhängig von Investitionsbedarf
    NFC Ident
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    Nur in Kombi. mit eID
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    Zulässig (mit Anschrift i.d. Schweiz)
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    QES (PXL Sign)
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
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    Deutschland (§ 11 + § 12 GwG, BaFin- Rundschreiben)
    Österreich (§6 FM-GwG, FMA-Rundschreiben)
    Schweiz (Art 3 GwG, Rundschreiben FINMA-RS 2016/7)
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    Allein nicht zulässig
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    Zulässig in Kombi. mit Adressvalidierung + Ersttransaktion (oder NFC)
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    Nur in Kombi. mit eID
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    Zulässig in Kombi. mit Ersttransaktion
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Video-Ident
    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
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    Zulässig mit qualifiziertem Mitarbeiter
    Vor-Ort mit Ausweis
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig
    Zulässig

    SOLUTION GwG-konformes Kunden-Onboarding mit PXL GwG Ident

    Banks and financial service providers are obligated to carry out legitimacy checks for any natural or legal entity within the framework of compliance regulations and regulatory requirements (GDPR, PSD2, BCBS 239 and 5th EU Anti-Money Laundering Directive).

    Failure to comply with identity verification can result in customers committing (chargeback) fraud and money laundering. In addition, ignoring money laundering,KYC (Know Your Customer)and AML (Anti-Money Laundering) guidelines is a serious violation of legal requirements.

    The only way to protect yourself against financial damage and legal consequences, while still maintaining the trust of your customers, is to comply with these regulations and carefully check all potential clients.

    Fce Verification woman
    • Vollständig digital, kein Reibungsverlust: 100 % webbasiert – keine App, kein Videocall, kein Agent. Einfach per Link starten.
    • GwG-konform by design: Entwickelt zur direkten Erfüllung der regulatorischen Anforderungen in der Schweiz.
    • Deepfake-proof: KI-gestützte Deepfake-Erkennung schützt jede Onboarding-Session zuverlässig.
    • Audit-ready vom ersten Tag an: Jede Session erzeugt ein signiertes, manipulationssicheres Datenpaket für lückenlose regulatorische Nachvollziehbarkeit.
    • Ihr Branding, Ihre Regeln: Einsetzbar ohne Branding, mit Ihrem Logo oder als vollständig white-gelabelte Lösung.
    • Rund um die Uhr – Onboarding in unter 3 Minuten: Verfügbar 24/7, 365 Tage im Jahr. Keine Warteschlangen, keine Verzögerungen.
    • Schnell integriert, skalierbar aufgebaut: Plug-in-Setup für volumenstarke B2C-Prozesse.
    • Einsetzbar überall, wo Sie es brauchen: PoS- und Remote-Onboarding in Banken, Versicherungen, Leasing, Kreditvergabe und digitalen Plattformen.

    Digitale Effizienz trifft regulatorische Sicherheit

    PXL GwG Ident gewährleistet eine Identitätsprüfung auf Stufe QES gemäss ZertES. Damit gestalten Sie einen reibungslosen und konversionsstarken Onboarding-Prozess und erfüllen gleichzeitig die relevanten rechtlichen Vorgaben – von der KYC-/AML-Identitätsprüfung bis hin zur elektronischen Signatur. So ist Ihr digitales Onboarding kundenfreundlich, zukunftssicher und gesetzeskonform.

     

    FAQs zu unserer GwG-konformen Lösung

    Was bedeutet „GwG-konformes“ Onboarding in der Praxis?

    Ein GwG-konformes Onboarding stellt sicher, dass die Identität eines Kunden gemäss den Anforderungen des Geldwäschereigesetzes eindeutig und überprüfbar festgestellt wird, beispielsweise durch ein geeignetes Identifikationsverfahren. Dies ist besonders in regulierten Branchen wie dem Finanzwesen, der Versicherungswirtschaft oder der Immobilienbranche verpflichtend.

    Reicht eine einfache Identifikation für ein rechtssicheres Onboarding nach GwG aus?

    Nicht immer. Bei vielen Anwendungsfällen, beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder Kontoeröffnungen, wird neben der Identifikation auch eine rechtsgültige Willensbekundung benötigt. Diese kann nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vollständig digital und rechtsverbindlich abgebildet werden.

    Welche Rolle spielt die qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

    Die QES ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift, sie ist rechtlich gleichgestellt und besonders sicher. Im GwG-konformen Onboarding dient sie zur Bestätigung, dass der Kunde einer Transaktion oder einem Vertrag bewusst zustimmt.

    Für welche Unternehmen ist ein GwG-konformes Onboarding besonders relevant?

    Vor allem für Banken, FinTechs, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Immobilienverwaltungen und Telekommunikationsanbieter, also überall dort, wo es um risikobehaftete Transaktionen, Verträge oder gesetzliche Sorgfaltspflichten geht.

    Wie läuft ein GwG-konformes Kunden-Onboarding ab?

    Der Prozess beginnt mit der eindeutigen Identifizierung des Kunden, etwa per AutoIdent in Kombination mit eID, NFC oder VideoIdent. Je nach Anwendungsfall wird zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) eingesetzt. So wird sichergestellt, dass das Onboarding nicht nur GwG-konform, sondern auch rechtlich bindend und auditfähig ist.

    Welche Vorteile bietet digitales Onboarding nach GwG-Standards?

    Unternehmen profitieren von einem medienbruchfreien, schnellen und benutzerfreundlichen Prozess. Digitale GwG-konforme Onboarding-Lösungen reduzieren Abbruchquoten, steigern die Conversion Rate und erfüllen gleichzeitig alle regulatorischen Anforderungen – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

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