Glossar Selbstdeklaration
Selbstdeklaration
In vielen digitalen Prozessen erfolgt die erste Datenerfassung häufig durch die betroffene Person bzw. den Endkunden selbst: schnell, unkompliziert und ohne Prüfung. Diese Praxis wird als Selbstdeklaration bezeichnet und ist in zahlreichen Online-Anwendungen weit verbreitet. Doch so praktisch sie auf den ersten Blick erscheint, so birgt sie auch Risiken, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Sicherheit und rechtliche Verbindlichkeit.
Im folgenden Beitrag erklären wir, was genau unter Selbstdeklaration zu verstehen ist, wo sie typischerweise eingesetzt wird und welche Schwächen sie mit sich bringt. Zudem zeigen wir auf, wie Unternehmen mithilfe verifizierter Identitätsprüfungen – etwa mit Lösungen von PXL Vision – Sicherheit und Compliance gezielt verbessern können.
Was bedeutet Selbstdeklaration?
Als Selbstdeklaration bezeichnet man die eigenständige, nicht überprüfte Angabe persönlicher Daten durch eine Person, wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Adresse oder Nationalität. Diese Angaben erfolgen (erstmal) ohne externe Identitätsprüfung oder verlässliche Echtheitsmerkmale. Selbstdeklarationen kommen vor allem in digitalen Prozessen zum Einsatz, bei denen zunächst nur die Daten einer Person benötigt werden.
Typische Einsatzfelder der Selbstdeklaration
Selbstdeklarationen kommen in vielen digitalen Geschäftsmodellen zum Einsatz – vor allem, wenn es schnell, bequem oder kostengünstig gehen soll und keine hohen Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen bestehen.
- Online-Shops: bei Gastbestellungen ohne Benutzerkonto
- Newsletter-Anmeldungen oder Account-Registrierungen (z. B. bei Plattformen, Foren, Social Media).
- Finanzdienste mit niedrigem Risiko, etwa bei Pre-Scoring-Anfragen oder der Eröffnung von Konten mit geringer Transaktionshöhe.
- Telekommunikation: z. B. SIM-Karten-Vorregistrierung außerhalb regulierter Märkte.
- Versicherungen und Energieanbieter: bei Angebotsanfragen oder Vertragsvorschlägen ohne Policierung.
Grenzen & Risiken der Selbstdeklaration
Auch wenn Selbstdeklarationen Prozesse beschleunigen, bergen sie signifikante Risiken:
- EU-Geldwäschereiverordnung (AMLD): Bei Finanztransaktionen oder Kontoeröffnungen ist eine Maßnahme zur Identitätsverifizierung verpflichtend.
- eIDAS-Verordnung (EU): Sie verlangt bei bestimmten Verträgen oder Signaturen einen definierten Vertrauenslevel, den die Selbstdeklaration nicht erreicht. Das eIDAS Vertrauensniveau ist dabei entscheidend.
- TTDSG/DSGVO (DE): Sensible oder personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn die Person authentisch identifiziert wurde.
- ZertES & GwG (CH): Für qualifizierte elektronische Signaturen oder im regulierten Finanzsektor ist eine überprüfbare Identitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Selbstdeklaration vs. Verifizierte Identitätsprüfung
Kriterium |
Selbstdeklaration |
Verifizierte Identitätsprüfung |
Datenquelle |
Vom Nutzer selbst angegeben |
Durch Dokumente, biometrische Merkmale o. Drittanbieter |
Sicherheit |
Niedrig |
Hoch |
Manipulationssicherheit |
Keine |
Ja, abhängig vom Verfahren |
Einsatzbereiche |
Low-Risk-Dienste |
Regulierte Märkte, Verträge, Signaturen |
Rechtsverbindlichkeit |
Eingeschränkt |
Hoch, z. B. bei QES oder GwG-konformer KYC |
Wie PXL Vision unterstützt
PXL Vision ermöglicht es Unternehmen, die Selbstdeklaration durch die verifizierte, digitale Identitätsprüfung zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn dies rechtlich oder geschäftlich erforderlich ist. Dabei kann die Selbstdeklaration über die Plattform des Kundenunternehmens stattfinden und eine Weiterleitung inklusive der Daten an PXL Vision erfolgen, welche dann von unserer Identifikationslösung verifiziert wird. Wir können aber auch den gesamten Prozess abbilden, d. h. inklusive Selbstdeklaration als ersten Schritt in unserem webbasierten Prozess.
Mit unserer Lösung PXL Ident können Nutzer schnell, sicher und DSGVO-konform identifiziert werden – medienbruchfrei, mit modernster KI-Technologie und optionaler Ergänzung durch die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Typische Anwendungsfälle:
- Vermeidung von Fake-Konten in Plattform- oder Fintech-Angeboten
- Absicherung von Verträgen im B2C-Bereich
- KYC-konformes digitales Onboarding für Banken, Versicherungen und Mobilitätsdienste
- Ergänzung zur Selbstdeklaration in mehrstufigen Registrierungsprozessen
FAQ zur Selbstdeklaration
Nur, wenn keine gesetzliche Identitätsprüfungspflicht besteht. Für Verträge mit hohem rechtlichem Gewicht (z. B. Immobilien, Finanzdienstleistungen) reicht sie nicht aus.
Ja. Ein gestufter Ansatz (z. B. freiwillige Angaben + Verifizierung bei Bedarf) wird in vielen modernen Onboarding-Prozessen genutzt.