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     Glossar GwG Identifikation Schweiz 

    GwG Identifikation Schweiz 



    GwG-Identifikation in der Schweiz: Darauf kommt es an

    Das Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter und weitere Finanzintermediäre in der Schweiz dazu, ihre Kundinnen und Kunden eindeutig zu identifizieren und die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Damit bildet die Identifikationspflicht das Fundament für ein transparentes, vertrauenswürdiges Finanzsystem und stellt zugleich hohe Anforderungen an Prozesse, Dokumentation und Technologie.

    Während traditionelle Prüfverfahren lange Zeit auf manuelle Kontrollen und Papierdokumente setzten, ermöglicht heute die digitale Identitätsprüfung eine sichere und rechtskonforme Erfüllung der GwG-Pflichten, ohne Medienbrüche und mit deutlicher Effizienzsteigerung.

     

    Rechtsgrundlagen und Aufsichtspflichten

    Das Schweizer Geldwäschereigesetz (GWG) legt die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung fest. Ergänzt wird es durch die Geldwäschereiverordnung des Bundesrates(GwV), die GwV-FINMA und branchenspezifische Regelwerke wie die Vereinbarung über die Standesregeln der Banken (VSB).

    Kernverpflichtungen sind:

    • Identifikation des Vertragspartners
    • Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
    • Abklärung des Hintergrunds und Zwecks von Transaktionen
    • Fortlaufende Überwachung der Geschäftsbeziehung

    Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten liegt bei der FINMA für prudentielle Finanzintermediäre (z. B. Banken, Versicherungen) sowie bei den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) für nicht prudenzielle Intermediäre.

    Verstösse gegen das GwG können gravierende Konsequenzen haben – von aufsichtsrechtlichen Sanktionen bis zu strafrechtlichen Folgen gemäss Art. 305bis und 305ter StGB. Die FINMA kann bei Pflichtverletzungen Verwarnungen, Auflagen oder Bewilligungsentzüge aussprechen und Verfahren veröffentlichen. In schweren Fällen dürfen auch leitende Personen – etwa Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats – abberufen oder befristet vom Tätigwerden im Finanzsektor ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflichten verletzt haben.

    Zusätzlich sieht das GwG in Art. 37 Geldstrafen bis zu 500'000 CHF vor. Bei vorsätzlicher oder systematischer Missachtung der Sorgfaltspflichten kann die FINMA den Fall zudem an die Strafbehörden weiterleiten. Anders als bei der BaFin-Regulierung in Deutschland werden Bussgelder in der Schweiz seltener pauschal verhängt, sondern meist aufsichtsrechtlich und persönlich durchgesetzt, etwa über individuelle Massnahmen gegen Verantwortliche.

     

    Wer unterliegt laut Geldwäschereigesetz der Identifikationspflicht?

    Das GwG gilt für sämtliche Finanzintermediäre mit Geschäftstätigkeit in oder aus der Schweiz. Darunter fallen insbesondere:

    • Banken und Effektenhändler
    • Versicherungsunternehmen
    • Vermögensverwalter, Treuhänder, Anlageberater
    • Anbieter von Zahlungslösungen oder Kryptowährungsdiensten
    • Notare, Anwälte oder Immobilienmakler bei Finanztransaktionen

    Der Umfang der Pflichten hängt vom Risikoprofil der jeweiligen Kundin oder des Kunden ab. So unterscheidet das Gesetz zwischen vereinfachten, normalen und verstärkten Sorgfaltspflichten.

     

    GwG-Identifikation und wirtschaftlich berechtigte Person

    Die Identifikation des Vertragspartners ist der erste Schritt jedes digitalen Onboardings. Dabei müssen Finanzintermediäre prüfen, ob die Person tatsächlich existiert und ihre Identität durch amtliche Ausweise oder gleichwertige digitale Verfahren bestätigt wurde.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt der wirtschaftlich berechtigten Person, also der natürlichen Person, die letztlich über das Vermögen oder die juristische Struktur verfügt. Bei komplexen Eigentumsverhältnissen, beispielsweise in Holding- oder Trust-Strukturen, sind zusätzliche Abklärungen erforderlich.

    Digitale Verfahren wie Video-Ident, Selfie-Ident oder Auto-Ident ermöglichen heute eine rechtskonforme, medienbruchfreie Umsetzung dieser Pflicht. Sie reduzieren manuelle Fehler, beschleunigen Prozesse und stellen sicher, dass alle Daten revisionssicher dokumentiert werden.

     

    Risikoorientierter Ansatz und laufende Überwachung

    Finanzintermediäre sind laut GwG zu einem risikobasierten Vorgehen verpflichtet: Je höher das Risiko einer Geldwäscherei, desto intensiver müssen die Prüfungen erfolgen.

    Zu den wichtigsten Risikofaktoren zählen:

    • Herkunft des Vermögens: etwa Gelder aus Hochrisikosektoren wie Rohstoffhandel, Glücksspiel oder anonymen Kryptotransaktionen.
    • Politisch exponierte Personen (PEP): B. amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder, hochrangige Militärs oder deren unmittelbare Angehörige.
    • Transaktionen mit Hochrisikoländern: insbesondere Staaten mit unzureichenden Geldwäschereikontrollen oder auf FATF-Listen.
    • Komplexe Unternehmensstrukturen: verschachtelte Holdings, Offshore-Gesellschaften oder Treuhandkonstrukte, die Eigentumsverhältnisse verschleiern können.
    • Ungewöhnlich hohe oder verschachtelte Geldflüsse: etwa Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck, Gelder, die kurz nach Eingang weitergeleitet werden, oder gestückelte Einzahlungen zur Umgehung von Meldegrenzen (Smurfing).

     

     

    Meldepflichten und Zusammenarbeit mit MROS

    Besteht der begründete Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder Vermögenswerte aus einem Verbrechen, müssen Finanzintermediäre unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatten.

    Die Meldung muss folgende Informationen enthalten:

    • Identität der betroffenen Person(en)
    • Art, Umfang und Hintergrund der Transaktion
    • Gründe für den Verdacht
    • Bereits getroffene Massnahmen

    Bis zur Entscheidung der MROS dürfen keine Vermögenswerte freigegeben werden. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass potenziell illegale Gelder frühzeitig eingefroren werden können.

     

    Digitale Identifikation nach GwG: Chancen für Finanzinstitute

    Die Digitalisierung verändert die Geldwäschereibekämpfung grundlegend. Moderne KYC- und KYB-Verfahren ermöglichen eine durchgängig digitale, automatisierte und gleichzeitig gesetzeskonforme Identifikation, sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Unternehmen.

    Zu den zentralen Vorteilen gehören:

    • Zeit- und Kosteneffizienz durch automatisierte Abläufe
    • Rechtskonformität nach FINMA-Richtlinien
    • Verbesserte Kundenerfahrung durch schnelle, ortsunabhängige Prozesse
    • Reduzierung von Fehlerrisiken durch automatisierte Dokumentation
    • Skalierbarkeit bei hoher Kundenzahl oder internationaler Expansion

    Unternehmen, die digitale Identitätsprüfung implementieren, erfüllen nicht nur ihre Sorgfaltspflichten, sondern stärken gleichzeitig ihre Reputation als vertrauenswürdige Marktteilnehmer.

     

    Regulierung als Chance

    Die Identifikationspflicht nach dem GwG ist weit mehr als eine regulatorische Hürde – sie ist ein Vertrauensversprechen. Wer seine Prozesse digitalisiert, reduziert Risiken, beschleunigt die Kundengewinnung und stärkt zugleich die eigene Glaubwürdigkeit.

    Finanzintermediäre, die frühzeitig auf technologische Lösungen setzen, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern auch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil. Moderne Systeme zur Identitätsprüfung ermöglichen eine revisionssichere und kosteneffiziente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. So machen Sie Compliance zu einem echten Effizienztreiber.

    Mit dem geplanten Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) soll künftig ein Transparenzregister eingeführt werden, das Eigentümerstrukturen offenlegt und die Nachvollziehbarkeit wirtschaftlich Berechtigter stärkt. Damit folgt die Schweiz den internationalen Standards der FATF (Financial Action Task Force) und reagiert auf den zunehmenden Druck durch EU-Regelwerke und OECD-Vorgaben.

    Diese Entwicklungen zeigen: Regulierung ist kein Hemmschuh, sondern ein Motor für Innovation und Vertrauen. Sie macht eine gut funktionierende digitale Identitätsprüfung zu einem zentralen Erfolgsfaktor am Finanzplatz Schweiz.

     

    GwG-Identifikation mit dem GwG-Ident von PXL Vision

    Die zunehmende Nachfrage nach GwG-konformen Identifikationslösungen können wir von PXL Vision seit Mitte 2025 endlich bedienen. Mit unserem Produkt „PXL GwG-Ident” können Schweizer Unternehmen ihre B2C-Prozesse GwG-konform gestalten.

    Dafür bieten wir verschiedene Möglichkeiten: Die Schweizer GwG-Identifikation kann mit einer NFC-Identifikation in Kombination mit einer Adressvalidierung realisiert werden (ausschliesslich für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz). Alternativ ist eine Identifikation unabhängig von der Anschrift durch eine QES möglich.

    Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns darauf, Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen.

    FAQ zum GwG in der Schweiz

    Wer ist in der Schweiz zur Identifikation nach GwG verpflichtet?

    Zur Identifikation verpflichtet sind alle Finanzintermediäre – darunter Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, Treuhänder, Zahlungsdienstleister und Kryptounternehmen. Auch bestimmte Nicht-Finanzdienstleister wie Treuhänder, Anwälte, Notare, Immobilienmakler oder Händler mit hochwertigen Gütern unterliegen der Pflicht, sofern sie Finanztransaktionen durchführen oder Barzahlungen über 100 000 CHF annehmen.

    Welche Daten müssen bei der GwG-Identifikation erhoben werden?

    Erforderlich sind persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, ergänzt durch ein gültiges Ausweisdokument. Bei juristischen Personen kommen zusätzlich Angaben zu Vertretungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten hinzu.

    Wie kann die GwG-Identifikation digital durchgeführt werden?

    Digitale Verfahren wie Video-Ident oder Auto-Ident erfüllen die FINMA-Anforderungen an die Identitätsprüfung. Sie ermöglichen eine sichere, medienbruchfreie und revisionssichere Identifikation – bei modernen Systemen wie PXL Vision häufig innerhalb weniger Minuten.

    Welche Rolle spielt CIAM beim Datenschutz?

    CIAM-Systeme ermöglichen die Einhaltung von Datenschutzvorgaben wie DSGVO und DSG. Sie sorgen dafür, dass Kundendaten geschützt sind und Einwilligungen transparent verwaltet werden können.

    Wie verbessert CIAM die Customer Experience?

    CIAM erleichtert den Zugang zu digitalen Services durch Social Login, Single Sign-On und passwortlose Authentifizierung. Gleichzeitig schützt es vor Betrug und sorgt so für eine sichere und reibungslose Nutzererfahrung.

    Benötigen Sie Unterstützung bei der GwG Identifikation in der Schweiz?